Impressum
SIS SEAC ICR Systeme GmbH
Gottlieb-Daimler-Straße 5
78467 Konstanz
Tel: 07531 / 99 666 - 0
Fax: 07531 / 99 666 - 11
E-Mail:
Internet:
www.seac.de
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer:
Bernd Hähndel
Registergericht:
Freiburg
Registernummer:
HRB 381641
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
DE 811 537 398
Allgemeine Geschäftsbedingungen der SIS SEAC ICR Systeme GmbH:
§1 Allgemeines
Allen Lieferungen und Leistungen der SIS SEAC ICR Systeme GmbH liegen die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde und zwar auch dann, wenn bei zukünftigen Geschäften die Bedingungen dem Besteller nicht noch einmal besonders zugesandt werden. Für Software gelten zusätzlich die Software-Lizenzbestimmungen. Mit Abgabe eines Angebotes oder Annahme unseres Angebotes erkennt der Kunde diese Bedingungen an, und zwar auch, soweit sie mit seinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise in Widerspruch stehen. Wenn der Kunde unsere Bedingungen nicht anerkennen will, muss er unser Angebot ablehnen. Sämtliche Zusicherungen bedürfen der Schriftform.
§2 Gefahrenübergang
Die Übersendung und evtl. Rücksendung der Ware erfolgt auf Gefahr und auf Kosten des Bestellers. Sofern der Besteller keine besonderen Weisungen für den Versand erteilt (Eilzustellung, Schnellpaket etc.) wird dieser von uns nach bestem Ermessen und Vorbehalt der günstigsten Versandart vorgenommen. Ist die Ware vom Besteller abzuholen, geht die Gefahr mit der Anzeige der Bereitstellung auf den Besteller über.
§3 Lieferung
Die genannten Liefer- oder Reparaturfristen beziehen sich auf den Zeitpunkt des Abganges der Lieferung von unserem Geschäftssitz. Sie gelten nur ungefähr. Für die Einhaltung der von uns angegebenen Liefer-/Reparaturfristen haften wir nur, wenn diese von uns als verbindlich bezeichnet worden sind. Eine angemessenen Verlängerung der Lieferfristen tritt ein, wenn durch unvorhergesehene Ereignisse oder höhere Gewalt, insbesondere Energie- oder Rohstoffmangel, Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen, behördliche Maßnahmen oder für uns unvorhersehbares Ausbleiben von Zulieferungen bei Lieferung verzögert wird. In diesen Fällen verlängert sich das vereinbarte Lieferdatum still- schweigend um den zur Bestellung des Hindernisses notwendigen, angemessenen Zeitraum. Dauern Hemmungen länger als einen Monat oder treten nicht nur vorübergehende außergewöhnliche Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches des Lieferers liegen, ein, so sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. ist ein verbindliches Lieferdatum oder eine verbindliche Liefer-/Reparaturfrist überschritten, so kann der Besteller schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sie sind vom Besteller anzunehmen.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Listen- und Angebotspreise sind freibleibend. Sie gelten ab Geschäftssitz. die Lieferungen und Leistungen erfolgen zu unseren am Tage des Vertragsschlusses gültigen Preisen. Das jeweils vereinbarte Zahlungsziel ist einzuhalten. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Betrag bei uns eingegangen ist. Wechsel, Schecks oder andere Anweisungspapiere werden grundsätzlich nicht angenommen. Bei Entgegennahme von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst und gutgeschrieben ist. Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten; eine Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zulässig.
Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, unbeschadet der Geltendmachung anderer ihm zustehender Recht, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu erheben. Der Zahlungsverzug des Bestellers hat zur Folge, dass sämtliche Forderungen von uns gegenüber dem Besteller sofort zur Zahlung fällig werden. Das Gleiche gilt bei einer wesentlichen Vermögensverschlechterung und bei Zahlungseinstellung des Bestellers.
§5 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Erzeugnisse bleiben unser Eigentum bis zum vollständigen Ausgleich aller zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses entstandenen Forderungen gegenüber dem Besteller. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er uns hiermit schon jetzt alle Forderungen bis zur Höhe unseres Anspruchs abtritt. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung in Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Bestellers stehen, veräußert, so tritt der Besteller schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen bis zur Höhe unseres Anspruchs an uns ab. Wird Vorbehaltsware vom Besteller nach Verarbeitung / Verbindung zusammen mit nicht uns gehörender Ware veräußert, so tritt der Besteller schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Bei Vertragsbruch durch den Besteller sind wir auch bei Vereinbarung besonderer Zahlungsziele berechtigt, sofortige Zahlung sämtlicher offener Rechnungen zu verlangen. Wir sind berechtigt, für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes die Geräte auf Kosten des Bestellers gegen alle üblichen Risiken zu versichern, wenn nicht der Besteller den Abschluss einer solchen Versicherung nachgewiesen hat. Bei Pfändung der gelieferten Ware, an der unser Eigentumsvorbehalt besteht, hat der Besteller die Pflicht zur unverzüglichen Anzeige an uns, damit wir unsere Eigentumsrechte geltend machen können.
Der Besteller ist nicht berechtigt, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, von uns gelieferte Ware zu verpfänden, Sicherungsübereignungen vorzunehmen oder Tauschverträge zu schließen.
§6 Gewährleistung
Wir gewährleisten bei Software, dass die gelieferten Programme frei von Fabrikations- und Materialmängel sind und für den in den Benutzerhandbüchern beschriebenen Einsatz geeignet sind. Jeder Besteller entscheidet alleinverantwortlich, ob eine bei uns bestellte Ware außerdem, auf dem zur Nutzung mit dieser Ware beabsichtigten Computersystem lauffähig ist.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate für Hardwareprodukte und 6 Monate für Softwareprodukte ab dem Tage der Lieferung. Garantiereparaturen werden in unserem Werk ausgeführt. Versandkosten gehen zu Lasten des Bestellers.
Der Besteller hat die gelieferte Ware unverzüglich auf Menge und Qualität hin zu überprüfen. Beanstandungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich geltend zu machen. Im Falle einer berechtigten Reklamation innerhalb von 6 Monaten seit Gefahrenübergang, leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller auch Wandlung oder Minderung verlangen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ausgleich von Folgeschäden, sind ausgeschlossen.
Die vertragliche und gesetzliche Haftung des Lieferers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Alle weitergehenden oder anderen als in diesen Bedingungen vorgesehenen Ansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn von Seiten des Bestellers oder Dritter Eingriffe in den Liefergegenstand vorgenommen worden sind. Der Besteller trägt die Kosten einer nicht berechtigten oder unvollständigen Rücksendung. Wir sind berechtigt, für derartige Rücksendungen nach unserer Wahl entweder eine Kostenpauschale von € 40,- zu erheben oder spezifisch abzurechnen.
§7 Recht des Lieferers auf Rücktritt
Im Falle der Zahlungseinstellung, Konkurs- oder Vergleichsverfahren, Geschäftsauflösung, eines Verstoßes gegen §5 dieser AGB sowie vergleichbarer Vorfälle, sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheit zu verlangen oder, soweit andere Bezahlung als Barzahlung vereinbart ist, Barzahlung zu verlangen. Soweit der Besteller dazu nicht bereit ist, können wir vom Vertrag zurücktreten oder Erfüllung verweigern.
§8 Haftung
Die vertragliche und gesetzliche Haftung des Lieferers und seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
§9 Schadensersatz bei Vertragsverletzung
Wir machen darauf aufmerksam, dass der Besteller für alle Schäden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen haftet, die uns aus einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen durch ihn entstehen.
Zudem machen wir darauf aufmerksam, dass eine Vervielfältigung oder Verbreitung der Software oder einer bearbeiteten oder umgestalteten Fassung mit einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht ist.
§ 10 Abtretung von Ansprüchen
Der Besteller ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag abzutreten oder zu übertragen.
§11 Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung für beide Vertragspartner ist unser Firmensitz. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrage, auch bei Wechsel- und Schecksachen, ist, ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes, unser Firmensitz. Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Nebenabreden und Änderungen dieser Bedingungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
Mit Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle bisherigen Bedingungen ihre Gültigkeit.
Die Rechtsunwirksamkeit einer oder mehrerer Bedingungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages berührt die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sofern Bestimmungen unwirksam sind, verpflichten sich die Parteien, eine dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages möglichst nahekommende Vereinbarung zu treffen.
Stand 11/2008
Die AGB der SIS SEAC ICR Systeme können Sie auch als PDF Dokument anzeigen:
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